Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Mietwagen einer Autovermietung über einen Vollkasko-Versicherungsschutz verfügen. Einige Autovermietungen bieten Verträge an, in denen eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit einer geringen Selbstbeteiligung enthalten ist, gängig ist aber der Abschluss der Vollkasko-Versicherung durch den Mieter. In der Regel bieten die Autovermietungen relativ preisgünstige Vollkaskoversicherungen für ihre Fahrzeuge an, dabei besteht für den Mieter eine Auswahl, ob die Mietwagen Vollkasko mit oder ohne Vollkasko Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll. Je niedriger die Selbstbeteiligung ist, umso höher sind insgesamt die Mietwagenkosten.
Dennoch lässt sich ein Schaden auch mit einem Mietwagen nie ganz ausschließen. Dabei muss es sich nicht immer um einen selbstverschuldeten Unfall handeln, denn die Vollkaskoversicherung kommt auch dann auf, wenn ein Unfallgegner nicht zu ermitteln ist, weil er Unfallflucht begangen hat und wenn das Fahrzeug gestohlen oder anderweitig durch eine fremde Person beschädigt wurde. Auch Glasbruch oder Unwetterschäden werden durch die Vollkaskoversicherung reguliert. Der Mieter des Fahrzeuges haftet für den Schaden dann nur in der Höhe seiner Selbstbeteiligung. Besonders wichtig ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, wenn die Fahrt mit dem Mietwagen ins Ausland führt, denn die Klärung eines Unfallsachverhalts kann sich dort als sehr kompliziert und langwierig erweisen. Eine Vollkaskoversicherung kommt für die Schäden in einem solchen Fall auch dann auf oder tritt mit den Kosten in Vorlage, wenn sich die Regulierung eines fremdverschuldeten Unfalls über lange Zeit hinzieht. Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung bieten nicht alle Autovermietungen an. Vor der Anmietung sollte daher nach dieser Möglichkeit gefragt werden.

