Alle Fahrzeuge in deutschen Autovermietungen verfügen über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese für die Zulassung zwingend erforderlich ist. Eine Teilkasko- oder gar eine Vollkaskoversicherung ist jedoch bei Mietwagen nicht immer selbstverständlich. Diese muss in der Regel zusätzlich abgeschlossen werden und wird von Autovermietungen zum günstigen Tarif angeboten. Es ist immer ratsam, für ein gemietetes Auto einen umfassenden Versicherungsschutz abzuschließen, da der Mieter ansonsten unter Umständen für die Schäden am Mietfahrzeug aufkommen muss, wenn er einen Unfall selbst grob fahrlässig verschuldet hat oder ein Schaden am Fahrzeug entsteht, dessen Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.
Unfall mit dem Mietwagen – was tun?
Kommt es tatsächlich einmal zu einem Unfall mit einem Mietwagen, dann sind einige wichtige Maßnahmen erforderlich. Unabhängig davon, ob an dem Mietfahrzeug nur ein Bagatellschaden entstanden ist und welcher Versicherungsschutz gewählt wurde, sollte immer die Polizei gerufen werden. Besonders dann, wenn die Mietbedingungen der Autovermietung ausdrücklich darauf hinweisen, muss der Mieter darauf bestehen, dass die Polizei den Schaden aufnimmt. Andernfalls kann für den Mieter sogar dann eine Verpflichtung bestehen, die Kosten für die Beseitigung des Schadens zu übernehmen, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, da er seine Obliegenheitspflicht verletzt hat. Ein Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrags und die allgemeinen Mietbedingungen einer Autovermietung führt dazu, dass die allgemeine Haftungsreduzierung des Versicherungsschutzes entfällt. Außerdem ist es ratsam, die Autovermietung unverzüglich über den Unfall zu informieren und ihr das Unfallprotokoll der Polizei zuzuleiten, damit diese den Schadenfall ihrer Versicherung melden und weitere notwendige Veranlassungen treffen kann.

