Jede Autovermietung verlangt von ihren Kunden vor der Übergabe des Mietwagens eine Kaution, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen preisgünstigen Kleinwagen, eine teure Luxuslimousine oder einen Sportwagen handelt. Die Kaution wird immer dann von der Autovermietung einbehalten, wenn durch den Mieter ein Schaden am Fahrzeug verursacht wurde, der nicht durch einen bestehenden Versicherungsschutz abgedeckt ist. Aber auch dann, wenn das Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß betankt vom Mieter zurück gegeben wird, behält die Autovermietung einen Teil der Kaution ein. Die Höhe der Kaution hängt vom Wert des Fahrzeuges ab und kann für teure Sportwagen oder Fahrzeuge der Luxusklasse durchaus fünftausend Euro betragen. Einige Autovermietungen erheben eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, obwohl sie nicht ausschließlich der Deckung von Unfall- oder Diebstahlschäden dient, sondern auch für Beschädigungen einbehalten werden kann, die im Auto, z. B. an den Polstern, entstehen. Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung fällt die Kaution dann deutlich geringer aus.
Die meisten Autovermietungen akzeptieren zur Hinterlegung der Kaution ausschließlich Kreditkarten. Nach der Angabe der Kreditkartennummer erfolgt die Lastschrift des Kautionsbetrages nur dann, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Kautionsbetrag bereits vorab auf der Kreditkarte geblockt wird, so dass unter Umständen die Nutzung der Kreditkarte nur noch eingeschränkt möglich ist. Besonders bei einer Fahrzeug-Anmietung während eines Auslandsaufenthalts sollte das berücksichtigt werden. Die Hinterlegung der Mietwagen Kaution in Bar oder durch einen bankbestätigten Verrechnungsscheck ist nur bei wenigen Autovermietungen möglich.

